Satzung über die Erhebung von Friedhofs- u. Bestattungs-gebühren für die Friedhof der Gemeinde Hausen
ab 01.01.2006/01.04.2009
Den vollständigen Wortlaut der Friedhofsgebührensatzung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen (Friedhofsgebührensatzung)
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§ 3 Grabplatzgebühren
1.) Die Grabplatzgebühren betragen für die Benutzungsdauer gemäß § 18 Abs. 1 a - f der Satzung über das Friedhofs- u. Bestattungswesen:
a) Kinder-Reihengräber
€ 220,00
b) Einzel-Reihengräber
€ 310,00
c) Familien-Reihengräber
€ 500,00
d) Urnen-Reihengräber
(nach Grabart entweder a, b oder c)
e) Urnenwandgrab
€ 850,00
2.) Nachbelegungsgebühren (Beilegungsgebühren) vor Ablauf der Benutzungsdauer werden nach der Formel 1/25 x Vorbelegungsjahre in Höhe der Grabplatzgebühren nach Abs. 1 berechnet. Mit der Nachbelegung des Grabes wird die Benutzungsdauer von neuem in Lauf gesetzt.
3.) Die Gebühr für die Verlängerung der Nutzungsdauer von Einzelreihengräbern für die Dauer von jeweils 5 Jahren beträgt 1/5 der Grabplatzgebühren der jeweiligen Grabart.
4.) Die Gebühr für die Verlängerung der Nutzungsdauer eines Kinderreihengrabes für die Dauer von jeweils 5 Jahren beträgt 1/5 der Grabplatzgebühren für Kinderreihengräber.
     
§ 4 Leichenhausgebühren
Für die Inanspruchnahme des Leichenhauses vor einer Beisetzung in einem der gemeindlichen Friedhöfe werden folgende Gebühren erhoben:
a) Benutzung der Leichenkammer und Aussegnungshalle incl. Reinigung und Desinfektion
bis 24 Std.
€ 65,00
a) Benutzung der Leichenkammer und Aussegnungshalle incl. Reinigung und Desinfektion
über 24 Std.
€ 125,00
 
§ 5 Bestattungsgebühren

Die Gebühren betragen für

1. Neues Grab Erdbestattung
a) Normaltiefe
-Einmessung und Abstecken der Grabstätte
-Ausheben des Grabes in vorschriftsmäßigen Abmessungen
-Fachgerechter Grabverbau, mindestens Saumbohle nach den
-Vorschriften der Berufsgenossenschaft
-Auslegen der Versenkseile und Querhölzer oder Aufstellen eines Versenkapparates
-Randsicherung durch Auslegung von trittsicheren Laufbohlen UVV § 6 Abs. 7
-Aufstellen von Sandschalen und Kleinschaufeln
-Überwachung der Bestattung am Grab und Einlassen des Sarges
-Verfüllen und Schließen des Grabes
-Aufbringen und Ordnen von Blumen, Kränzen, Schalen und Sträußen
-Abräumen der benötigten Gerätschaften
-Beseitigung der Schäden auf Wegen und dem Umfeld

je Bestattung
€ 295,00
b) Tiefgrab  
Aushebung zur Tieferlegung des ersten Sarges mit der Möglichkeit
der Aufbettung eines zweiten Sarges
je Bestattung Mehrpreis
€ 76,00
c) Urnenbestattung
-Einmessen und Abstecken der Grabstätte
-Aushebung des Grabes in vorschriftsmäßiger Tiefe
-Aufstellen der Sandschalen und Kleinschaufeln
-Vornahme des Bestattungsvorganges
-Verfüllen und Schließen des Grabes
-Aufbringen und Ordnen von Blumen, Kränzen, Schalen und Sträußen
-Abräumen der benötigten Gerätschaften
-Beseitigung der Schäden auf Wegen und dem Umfeld

je Bestattung

€ 92,00
2. Altes Grab Erdbestattung
a) Normaltiefe
-Ortung von Altsärgen
-Überprüfung der Standsicherheit des Grabmals
-Evtl. Veranlassung der Entfernung des Grabmals durch einen Steinmetz
-Überbau von Nachbargräbern bzw. Aufbau von Erdablagerungskasten oder Erdcontainer.
-Bereitstellung von Gerät und Verbaumaterial
-Ausheben des Grabes in vorschriftsmäßigen Abmessungen
Grabverbau nach UVV § 6
-Sammeln von vorgefundenen Gebeinen und Sargresten
-Tieferlegung von Gebeinen in der Grabsohle
-Randsicherung durch Auslegen von trittsicheren Laufbohlen
UVV § 6 Abs. 7
Sonst wie Pos. 1


je Bestattung
€ 295,00
b) Tiefgrab
Wie Pos. 1 b
je Bestattung Mehrpreis
€ 76,00
c) Urnenbestattung
wie Pos. 1 c je Bestattung
€ 92,00
Urnenbestattung in der Urnenwand
€ 62,00
3. Kinderbestattungen
a) Kinder bis 8 Jahre

1,20 m Tiefe sonst wie Pos. 1 a
je Bestattung

€ 163,00
Ausgrabungen
-Ortung des Sarges
-Aushebung des Grabes
-Fachgerechter Grabverbau
-Ausbettung der Leiche einschl. des Sarges in gesundheitlich
einwandfreier Weise
-Ausrüsten und Wiederverfüllen des Grabes
-Beseitigung der Schäden auf Wegen und den Nachbargräbern

bei intaktem Sarg
je Ausbettung
€ 355,00
5. a) Umbettung Erdbestattung
 
-Ausführung wie Pos. 4
-Aushebung des neuen Grabes
-Transportieren des ausgehobenen Sarges in gesundheitlich
einwandfreier Weise
-Beisetzung im neuen Grab
-Sonst wie Pos. 1a Abs. 1,2,3,4,7,9 und 10

je Umbettung
€ 557,00
b) Vertiefung
Bei Tieferlegung des umgebetteten Sarges
wie Post. 1 b
je Umbettung auf dem gleichen Friedhof,
Mehrpreis
€ 76,00
Urnenbestattung  
6. a) Ausgrabung  
-Ortung der Urne
-Öffnung des Grabes
-Aushebung der Urne
-Wiederverfüllung des Grabes
-Beseitigung der Schäden auf Wegen und den Nachbargräbern
-Bei intakter Urne
je Ausgrabung

€ 92,00
b) Umbettungen  
wie Pos 6 a
Aushebung des neuen Grabes
Wiederbeisetzung auf dem gleichen Friedhof
je Umbettung
€ 92,00
c) Gebeine  
Bei vorgefundenen Gebeinteilen (Knochen)
Beisetzung in der Grabsohle
je Altgraböffnung
62,00 DM € 31,00
d) Skelette  
Bei vorgefundenen Skeletten, wenn Gebeinkiste erforderlich ist,
Beisetzung in der Grabsohle
je Altgraböffnung
€ 71,00
e) bei vorgefundenem Korpus, zerstörter Sarg  
Tieferlegung in gleichem Grab
je Altgraböffnung
€ 173,00
7. Arbeiten am Leichenhaus  
a) Aufbahrung am Leichenhaus
€ 56,00
b) Dekoration am Leichenhaus, Bestattungsgeleit zum Grab
€ 24,00
8. Sonderarbeiten  
a) Abräumen von Pflanzen und Mutterboden
je Grabstelle pauschal nach Aufwand

€ 15,00-€30,00
b) Entfernen von Sträuchern und Bäumen
je Grabstelle je Stunde

€ 30,00
c) Entfernung von Altfundamenten
je Grabstelle incl. Einsatz von Kompressor je Stunde

€ 40,00
Herausheben nicht abgenommener einsturzgefährdeter Einfassungen
€ 81,00
d) Überschüssige Erde abfahren zur Deponie innerhalb der Gemeinde je Bestattung pauschal
€ 50,00
e) Winterzuschlag  
Frosttiefe bis 20 cm, Zuschlag zu den Aushubkosten eines Grabes
10%
Frosttiefe über 30 cm und mehr, Zuschlag zu den Aushubkosten
10%
Felszuschlag aus § 5
5-30%
f) Dekoration des Grabes Grabstätte ausgrünen, Erdhügel abdecken je Bestattung
€ 48,00
g) Gestellung von 4 Sargträgern (auf Wunsch) einschl. Fahrt u. Fahrer
€ 112,00
h) Zusätzliche Dekoration des Grabes mit 2 Flammschalen (auf Wunsch)
€ 12,00
i) Kühlung im Leichenhaus (Auflegen einer Kühlanlage) je angefangener Tag
€ 20,00
9. Unvorhergesehene Arbeiten  
Nicht vorhersehbare Arbeiten, die nach Angaben der Auftraggebern im Stundenlohn auszuführen sind einschl. Unternehmerzuschlag und vorhalten von Werkzeugen lt. Nachweis Bestatter je Stunde
€ 30,00
   
§ 6 Sontige Gebühren/Kosten
a) Umbettungsgebühren (Verwaltungsgebühr)
€ 20,00
b) Grabmalgenehmigungsgebühr
€ 20,00
c) Kostenersatz für Erstellung des Grabsteinfundaments beim erstmaligen Erwerb der Grabstelle pauschal
€ 40,00
d) Wahlleistung
Abräumen eines Grabes nach Ablauf der Ruhefrist einschl. Abtransport und Entsorgung des Grabsteins und der Einfassung durch den Bauhof der Gemeinde Hausen
€ 350,00