§
3 Grabplatzgebühren
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1.)
Die Grabplatzgebühren betragen für die Benutzungsdauer
gemäß § 18 Abs. 1 a - f der Satzung
über das Friedhofs- u. Bestattungswesen:
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a) Kinder-Reihengräber |
€ 220,00
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b) Einzel-Reihengräber |
€ 310,00
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c) Familien-Reihengräber |
€ 500,00
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d)
Urnen-Reihengräber
(nach Grabart entweder a, b oder c) |
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e) Urnenwandgrab |
€ 850,00
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2.)
Nachbelegungsgebühren (Beilegungsgebühren) vor
Ablauf der Benutzungsdauer werden nach der Formel 1/25
x Vorbelegungsjahre in Höhe der Grabplatzgebühren
nach Abs. 1 berechnet. Mit der Nachbelegung des Grabes
wird die Benutzungsdauer von neuem in Lauf gesetzt. |
3.)
Die Gebühr für die Verlängerung der Nutzungsdauer
von Einzelreihengräbern für die Dauer von jeweils
5 Jahren beträgt 1/5 der Grabplatzgebühren der
jeweiligen Grabart. |
4.)
Die Gebühr für die Verlängerung der Nutzungsdauer
eines Kinderreihengrabes für die Dauer von jeweils
5 Jahren beträgt 1/5 der Grabplatzgebühren für
Kinderreihengräber. |
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§
4 Leichenhausgebühren
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Für
die Inanspruchnahme des Leichenhauses vor einer Beisetzung
in einem der gemeindlichen Friedhöfe werden folgende
Gebühren erhoben: |
a) Benutzung
der Leichenkammer und Aussegnungshalle incl. Reinigung
und Desinfektion
bis 24 Std. |
€ 65,00
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a) Benutzung
der Leichenkammer und Aussegnungshalle incl. Reinigung
und Desinfektion
über 24 Std. |
€ 125,00
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§
5 Bestattungsgebühren
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Die Gebühren betragen für
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1. Neues
Grab Erdbestattung |
a) Normaltiefe |
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-Einmessung
und Abstecken der Grabstätte
-Ausheben des Grabes in vorschriftsmäßigen
Abmessungen
-Fachgerechter Grabverbau, mindestens Saumbohle nach den
-Vorschriften der Berufsgenossenschaft
-Auslegen der Versenkseile und Querhölzer oder Aufstellen
eines Versenkapparates
-Randsicherung durch Auslegung von trittsicheren Laufbohlen
UVV § 6 Abs. 7
-Aufstellen von Sandschalen und Kleinschaufeln
-Überwachung der Bestattung am Grab und Einlassen
des Sarges
-Verfüllen und Schließen des Grabes
-Aufbringen und Ordnen von Blumen, Kränzen, Schalen
und Sträußen
-Abräumen der benötigten Gerätschaften
-Beseitigung der Schäden auf Wegen und dem Umfeld
je Bestattung
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€ 295,00
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b) Tiefgrab |
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Aushebung zur Tieferlegung des ersten
Sarges mit der Möglichkeit
der Aufbettung eines zweiten Sarges
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je Bestattung Mehrpreis |
€ 76,00
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c) Urnenbestattung
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-Einmessen
und Abstecken der Grabstätte
-Aushebung des Grabes in vorschriftsmäßiger
Tiefe
-Aufstellen der Sandschalen und Kleinschaufeln
-Vornahme des Bestattungsvorganges
-Verfüllen und Schließen des Grabes
-Aufbringen und Ordnen von Blumen, Kränzen, Schalen
und Sträußen
-Abräumen der benötigten Gerätschaften
-Beseitigung der Schäden auf Wegen und dem Umfeld
je Bestattung
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€ 92,00
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2. Altes
Grab Erdbestattung |
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a) Normaltiefe
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-Ortung
von Altsärgen
-Überprüfung der Standsicherheit des Grabmals
-Evtl. Veranlassung der Entfernung des Grabmals durch
einen Steinmetz
-Überbau von Nachbargräbern bzw. Aufbau von
Erdablagerungskasten oder Erdcontainer.
-Bereitstellung von Gerät und Verbaumaterial
-Ausheben des Grabes in vorschriftsmäßigen
Abmessungen
Grabverbau nach UVV § 6
-Sammeln von vorgefundenen Gebeinen und Sargresten
-Tieferlegung von Gebeinen in der Grabsohle
-Randsicherung durch Auslegen von trittsicheren Laufbohlen
UVV § 6 Abs. 7
Sonst wie Pos. 1
je Bestattung |
€ 295,00
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b) Tiefgrab
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Wie Pos. 1 b
je Bestattung Mehrpreis
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€ 76,00
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c) Urnenbestattung |
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wie Pos. 1 c je Bestattung
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€ 92,00
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Urnenbestattung in
der Urnenwand |
€ 62,00
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3. Kinderbestattungen |
a) Kinder
bis 8 Jahre
1,20 m Tiefe sonst wie Pos. 1 a
je Bestattung
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€ 163,00
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Ausgrabungen
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-Ortung
des Sarges
-Aushebung des Grabes
-Fachgerechter Grabverbau
-Ausbettung der Leiche einschl. des Sarges in gesundheitlich
einwandfreier Weise
-Ausrüsten und Wiederverfüllen des Grabes
-Beseitigung der Schäden auf Wegen und den Nachbargräbern
bei intaktem Sarg
je Ausbettung |
€ 355,00
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5.
a) Umbettung Erdbestattung
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-Ausführung
wie Pos. 4
-Aushebung des neuen Grabes
-Transportieren des ausgehobenen Sarges in gesundheitlich
einwandfreier Weise
-Beisetzung im neuen Grab
-Sonst wie Pos. 1a Abs. 1,2,3,4,7,9 und 10
je Umbettung |
€ 557,00
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b)
Vertiefung
Bei Tieferlegung
des umgebetteten Sarges
wie Post. 1 b
je Umbettung auf dem gleichen Friedhof,
Mehrpreis |
€ 76,00
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Urnenbestattung |
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6. a)
Ausgrabung |
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-Ortung
der Urne
-Öffnung des Grabes
-Aushebung der Urne
-Wiederverfüllung des Grabes
-Beseitigung der Schäden auf Wegen und den Nachbargräbern
-Bei intakter Urne
je Ausgrabung
|
€ 92,00
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b) Umbettungen |
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wie
Pos 6 a
Aushebung des neuen Grabes
Wiederbeisetzung auf dem gleichen Friedhof
je Umbettung |
€ 92,00
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c) Gebeine |
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Bei
vorgefundenen Gebeinteilen (Knochen)
Beisetzung in der Grabsohle
je Altgraböffnung |
62,00 DM € 31,00
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d) Skelette |
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Bei
vorgefundenen Skeletten, wenn Gebeinkiste erforderlich
ist,
Beisetzung in der Grabsohle
je Altgraböffnung |
€ 71,00
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e) bei
vorgefundenem Korpus, zerstörter Sarg |
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Tieferlegung
in gleichem Grab
je Altgraböffnung |
€ 173,00
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7. Arbeiten
am Leichenhaus |
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a) Aufbahrung
am Leichenhaus |
€ 56,00
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b) Dekoration
am Leichenhaus, Bestattungsgeleit zum Grab |
€ 24,00
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8. Sonderarbeiten |
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a)
Abräumen von Pflanzen und Mutterboden
je Grabstelle pauschal nach Aufwand
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€ 15,00-€30,00
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b)
Entfernen von Sträuchern und Bäumen
je Grabstelle je Stunde
|
€ 30,00
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c)
Entfernung von Altfundamenten
je Grabstelle incl. Einsatz von Kompressor je Stunde
|
€ 40,00
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Herausheben
nicht abgenommener einsturzgefährdeter Einfassungen |
€ 81,00
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d)
Überschüssige Erde abfahren zur Deponie innerhalb
der Gemeinde je Bestattung pauschal
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€ 50,00
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e) Winterzuschlag |
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Frosttiefe
bis 20 cm, Zuschlag zu den Aushubkosten eines Grabes |
10%
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Frosttiefe
über 30 cm und mehr, Zuschlag zu den Aushubkosten |
10%
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Felszuschlag
aus § 5 |
5-30%
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f) Dekoration
des Grabes Grabstätte ausgrünen, Erdhügel
abdecken je Bestattung
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€ 48,00
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g) Gestellung
von 4 Sargträgern (auf Wunsch) einschl. Fahrt u.
Fahrer |
€ 112,00
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h) Zusätzliche
Dekoration des Grabes mit 2 Flammschalen (auf Wunsch) |
€ 12,00
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i) Kühlung
im Leichenhaus (Auflegen einer Kühlanlage) je angefangener
Tag |
€ 20,00
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9. Unvorhergesehene
Arbeiten |
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Nicht
vorhersehbare Arbeiten, die nach Angaben der Auftraggebern
im Stundenlohn auszuführen sind einschl. Unternehmerzuschlag
und vorhalten von Werkzeugen lt. Nachweis Bestatter je
Stunde
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€ 30,00
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§
6 Sontige Gebühren/Kosten
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a) Umbettungsgebühren
(Verwaltungsgebühr) |
€ 20,00
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b) Grabmalgenehmigungsgebühr |
€ 20,00
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c) Kostenersatz für
Erstellung des Grabsteinfundaments beim erstmaligen Erwerb
der Grabstelle pauschal
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€ 40,00
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d)
Wahlleistung
Abräumen eines
Grabes nach Ablauf der Ruhefrist einschl. Abtransport
und Entsorgung des Grabsteins und der Einfassung durch
den Bauhof der Gemeinde Hausen
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€ 350,00
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